Ratgeber

Entrümpelung von der Steuer absetzen: So holen Sie sich 20 Prozent zurück

Von Alexander Baitinger, Inhaber von B&B Service · Lesezeit ca. 5 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

Entrümpelung und Haushaltsauflösung zählen als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr, direkt von der Steuerschuld. Voraussetzungen: Es geht um Ihren eigenen Haushalt, Sie haben eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, und Sie haben überwiesen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Die wenigsten wissen es, dabei steht es seit Jahren im Gesetz: Wer Handwerker oder Dienstleister im eigenen Haushalt arbeiten lässt, bekommt einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück. Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen gehören dazu. Bei einer Wohnungsauflösung für 1.500 Euro können so schnell 200 bis 250 Euro zurückfließen. Man muss nur wissen, wie. Steuerberatung ist dieser Artikel nicht, bei Sonderfällen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Die Regel: §35a in einfachen Worten

Der Paragraf belohnt legale Beauftragung im Haushalt. Für haushaltsnahe Dienstleistungen, und dazu zählt die Entrümpelung Ihrer Wohnung, gilt: 20 Prozent der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Das macht den Abzug so wertvoll.

PunktWert
Absetzbarer Anteil20 %
Berücksichtigter Aufwand pro Jahrbis 20.000 €
Maximale Steuerermäßigung pro Jahrbis 4.000 €

Für eine normale Entrümpelung reicht der Spielraum locker, selbst wenn im selben Jahr noch Putzhilfe oder Gartenpflege dazukommen.

Wichtig ist das Wort Arbeitskosten: Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Reine Entsorgungsgebühren und Materialkosten zählen nicht. Eine gute Rechnung weist die Posten deshalb getrennt aus. Bei uns ist das Standard, und bei jedem seriösen Anbieter sollten Sie genau danach fragen.

Die drei Voraussetzungen, ohne die nichts geht

1. Es ist Ihr Haushalt

Die Leistung muss in einem Haushalt erbracht werden, den Sie selbst führen: Ihre Mietwohnung, Ihr Eigenheim, auch die selbst genutzte Zweitwohnung. Dazu gleich mehr, denn hier liegen die Streitfälle.

2. Sie haben eine ordentliche Rechnung

Mit ausgewiesenen Arbeitskosten. Ein Kassenbon oder eine Pauschalquittung reicht nicht.

3. Sie haben unbar gezahlt

Überweisung, Lastschrift oder Karte. Der Hintergrund: Der Paragraf soll Schwarzarbeit unattraktiv machen.

Der teuerste Fehler

Barzahlung killt den Abzug komplett, selbst mit Quittung. Das ist der häufigste und teuerste Fehler, und er ist unheilbar. Auch nachträgliches Überweisen rettet nichts mehr. Deshalb: bei jeder Entrümpelung von vornherein überweisen.

Bei uns bekommen Sie beides automatisch

Eine Rechnung mit sauber ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung bequem per Überweisung nach Abnahme. Kostenlose Besichtigung in Berlin und Umgebung.

Welche Fälle absetzbar sind und welche nicht

Klar begünstigt

Sie lassen Ihre eigene Wohnung oder Ihr Haus entrümpeln, den Keller, den Dachboden, die Garage. Auch die Auflösung Ihres bisherigen Haushalts beim Umzug, etwa ins Pflegeheim oder in eine kleinere Wohnung, wird von der Finanzverwaltung regelmäßig anerkannt, weil sie noch zu Ihrem Haushalt gehört.

Regelmäßig nicht begünstigt

Die Auflösung einer geerbten Wohnung, in der Sie selbst nie gelebt haben. Es fehlt am eigenen Haushalt. Hier kommt stattdessen das Erbschaftsteuerrecht ins Spiel, denn Nachlasskosten können dort als Verbindlichkeit angesetzt werden. Welcher Weg in Ihrem Fall greift, klärt der Steuerberater, unsere Rechnung funktioniert für beide. Mehr dazu im Artikel zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.

Grauzone mit Chancen

Vermieter, die eine Wohnung nach Mieterauszug entrümpeln lassen, setzen die Kosten nicht über §35a ab, sondern als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften. Oft sogar der bessere Deal, weil ohne Deckel.

So tragen Sie es in die Steuererklärung ein

Der Aufwand ist minimal: In der Steuererklärung gibt es die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ (je nach Software als eigener Abschnitt geführt). Dort tragen Sie die Arbeitskosten aus der Rechnung ein, den Rest rechnet das Finanzamt. Die Rechnung selbst müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren, falls nachgefragt wird. Übrigens lohnt der Eintrag auch, wenn Sie sonst keine Steuererklärung abgeben müssten: Für die Erstattung kann sich eine freiwillige Abgabe rechnen.

Häufige Fragen zum Steuerabzug

Ich habe bar gezahlt, kann ich das noch retten?

Nein. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt, auch nachträgliche Überweisungstricks funktionieren nicht. Deshalb: bei jeder Entrümpelung von vornherein überweisen.

Gilt das auch für Mieter?

Ja, uneingeschränkt. Es zählt der eigene Haushalt, nicht das Eigentum.

Zählt die Anfahrt der Firma mit?

Ja, Fahrtkosten gehören zu den begünstigten Arbeitskosten, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen sind.

Wir haben die Wohnung meiner Mutter vor ihrem Umzug ins Heim auflösen lassen. Wer setzt ab?

Absetzen kann grundsätzlich, wessen Haushalt aufgelöst wurde und wer die Rechnung trägt, hier also in der Regel Ihre Mutter. Solche Konstellationen mit Angehörigen sind ein klassischer Fall für den Lohnsteuerhilfeverein: einmal kurz prüfen lassen, bevor Geld verschenkt wird.

Fazit

20 Prozent der Arbeitskosten zurück, bis 4.000 Euro im Jahr. Dafür brauchen Sie drei Dinge: eigenen Haushalt, Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, Zahlung per Überweisung. Wer bar zahlt, schenkt dem Finanzamt Geld, und zwar unwiderruflich.

FOTO
Alexander

Alexander Baitinger

Inhaber von B&B Service. Alexander räumt mit seinem Team Wohnungen, Keller und Häuser in Berlin und Umgebung und macht jede Besichtigung selbst. Was hier steht, kommt aus der Praxis, nicht aus dem Lehrbuch.

Fragen? 0176 15639698

Passt dazu

Weiterlesen

Was kostet eine Entrümpelung?

Ehrliche Preisspannen für Keller, Wohnung und Haus in Berlin.

Zum Artikel

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall

Fristen, Kosten und warum der Steuerabzug hier oft nicht greift.

Zum Artikel

Sperrmüll oder Entrümpelung?

Wann sich die BSR lohnt und wann eine Firma.

Zum Artikel