Was ist Ihr Hausrat wirklich wert?
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Das Wichtigste in Kürze
Nach einem Todesfall geht der Mietvertrag auf die Erben über. Sie können innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Wichtig vor dem Ausräumen: erst die Erbfrage klären, denn wer den Nachlass verwertet, kann die Erbschaft damit ungewollt annehmen. Die Kosten der Auflösung tragen die Erben, sie können unter Umständen als Nachlassverbindlichkeit angesetzt werden.
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt neben der Trauer eine sehr praktische Aufgabe zurück: die Wohnung. Und mit ihr Fragen, die man sich nie stellen wollte. Wie lange läuft die Miete weiter? Dürfen wir überhaupt schon ausräumen? Wer bezahlt das alles? Dieser Leitfaden bringt Ordnung in die Reihenfolge, ohne Behördendeutsch. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht, bei strittigen Erbfragen gehört ein Anwalt oder Notar an Ihre Seite.
Achtung
Wer die Wohnung ausräumt, Möbel verkauft oder Wertsachen an sich nimmt, verhält sich wie ein Erbe. Juristen nennen das schlüssige Annahme der Erbschaft. Im schlimmsten Fall haben Sie damit ein überschuldetes Erbe angenommen, das Sie eigentlich ausschlagen wollten.
Das klingt bürokratisch, ist aber der Punkt, an dem Angehörige am teuersten stolpern können. Wer erbt, erbt alles: das Sparbuch, aber auch die Schulden. Deshalb gibt es die Möglichkeit, ein Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen.
Praktisch heißt das: Verschaffen Sie sich erst einen Überblick über den Nachlass, auch über mögliche Schulden. Unbedenklich sind das Sichern der Wohnung, das Abholen persönlicher Erinnerungsstücke ohne nennenswerten Wert und alles, was Schaden abwendet, etwa den Kühlschrank leeren. Die eigentliche Auflösung startet erst, wenn feststeht, wer erbt und dass das Erbe angenommen wird.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Er geht auf die Erben über, und die Miete läuft weiter, bis gekündigt ist. Das Gesetz gibt Erben dafür ein Sonderkündigungsrecht: Innerhalb eines Monats, nachdem Sie vom Tod und der Erbenstellung wissen, können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate.
Real bedeutet das: Zwischen Todesfall und Mietende liegen meist drei bis vier Monatsmieten. Diese Zeit ist Ihr Planungsfenster für die Auflösung, und sie ist der Grund, warum das Thema nicht ewig warten kann, aber auch nicht in der ersten Woche erledigt sein muss. Kündigen Sie schriftlich, mit Sterbeurkunde als Nachweis, und klären Sie mit der Hausverwaltung frühzeitig den Übergabetermin. Manche Vermieter lassen bei schneller besenreiner Übergabe mit sich über ein früheres Vertragsende reden. Fragen kostet nichts.
Wir übernehmen Nachlassauflösungen in Berlin und Umgebung mit Ruhe und Respekt: Dokumente und Persönliches werden gesichert, der Rest verwertet oder entsorgt, die Übergabe ist besenrein. Kostenlose Besichtigung, auch per Video, wenn Sie weiter weg wohnen.
Die Kosten trägt der Nachlass, also im Ergebnis die Erben, bei mehreren Erben anteilig nach Erbquote. Heben Sie die Rechnung gut auf: Kosten der Nachlassregelung können bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit eine Rolle spielen. Ob und wie, hängt vom Einzelfall ab und gehört zum Steuerberater.
Zwei Sonderfälle: Wurde das Erbe von allen ausgeschlagen, sind Sie nicht zur Räumung verpflichtet, das Problem liegt dann beim Nachlassgericht beziehungsweise Vermieter. Und war der Verstorbene Mieter, kann der Vermieter zurückgelassenen Hausrat nicht einfach Ihnen in Rechnung stellen, wenn Sie nicht Erbe sind.
Nicht zwingend. Für die Kündigung reicht oft die Sterbeurkunde plus Nachweis der Erbenstellung, etwa ein Testament. Banken verlangen häufiger einen Erbschein. Fragen Sie bei Hausverwaltung und Bank konkret nach, bevor Sie ihn kostenpflichtig beantragen.
Die Auflösung sollte von allen Miterben getragen werden. Strittige Gegenstände lassen sich separat sichern, bis eine Einigung steht. Räumt einer allein und verwertet, gibt das später fast sicher Streit.
So schnell, wie es Kündigungsfrist und Übergabetermin verlangen. Innerhalb dieses Fensters bestimmen Sie das Tempo, nicht der Entrümpler und nicht die Verwandtschaft.
Gut Erhaltenes kann an Sozialkaufhäuser oder Kleiderkammern gehen. Vielen Angehörigen ist der Gedanke ein Trost, dass die Sachen weiter genutzt werden. Es ist aber Ihre Entscheidung, nicht die der Firma.
Fazit
Erst Erbfrage klären, dann räumen. Innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen, dann bleiben rund drei Monate Zeit für eine geordnete Auflösung. Dokumente zuerst sichern, Persönliches selbst aussortieren, den Rest kann ein Profi übernehmen. Und: Rechnung aufheben, sie kann steuerlich relevant sein.
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